Informationen für Eltern
Zum 1. Juli dieses Jahres bietet der Förderverein Psychomotorik ein neues Fördersystem an. Aufgrund von Einsparungen der öffentlichen Haushalte und der Krankenkassen und wegen veränderter Rahmenbedingungen von Therapie- und Fördermaßnahmen für Kinder haben die Förderregelungen in ihrer bisherigen Form die Gültigkeit verloren. Mit dem neustrukturierten Förderangebot reagieren wir auf diese Vorgaben und richten uns damit engagiert, für das Wohl der Kinder, auf die Zukunft aus. Hier erhalten sie eine umfassende Übersicht über die neue Struktur.
Die notwendig gewordene Neustrukturierung ist ein Ergebnis von Veränderungen der Finanzierungsvorgaben von Krankenversicherungen und öffentlicher Hand. Sie hat außerdem inhaltliche Gründe:
Der wesentliche neue Gedanke ist der einer Abgrenzung eines Therapiebedarfes (siehe Punkt 1) von einem Förderbedarf aus pädagogischen Gründen, der auf Elternwunsch zurückgeht (siehe Punkt 2).
1. Psychomotorisches Therapieprogramm
1.1. Therapeutische Entwicklungsbegleitung: STEP
(Systemische Therapie und Entwicklungsbegleitung durch Psychomotorik)
Diese psychomotorischen Fördergruppen haben einen therapeutischen Schwerpunkt, der unter anderem in der Erstellung eines Entwick- lungsberichtes infolge einer prozessbegleitenden Beobachtung deutlich wird. Sie beginnen jeweils am 1.1. bzw. am 1.7. eines Jahres und werden über die Dauer eines Kalenderjahres angeboten. Die psychomotorischen Therapiegruppen beinhaltet in einem Angebotspaket 50 Std./Jahr folgende Leistungen:
a) 42 Förderstunden in Turnhallen/Bewegungsräumen vor Ort á 45 min. (Gruppenstärke 6-8 Kinder)
b) 2 Stunden Sonderförderung im Förderzentrum E.J. Kiphard oder FöBS
c) 3 Stunden Eventförderung (Naturausflug, Spielfest, etc.)
d) 3 Stunden Anamnese, Zwischenbericht nach 20 Stunden, Abschlussgespräch mit stan- dardisiertem Entwicklungsbericht z.Hd. der Eltern
e) sonstige Vereinsleistungen (Infobriefe, Literatur, ...)
Voraussetzung für die Teilnahme an diesen Gruppen ist eine ärztliche Verordnung, die Mitgliedschaft im Förderverein sowie ein Antrag auf Eingliederungshilfe an die Kommune. Die Finanzierung ergibt sich aus Elternbeiträgen (Mitgliedschaft 120 €/Jahr; Aufnahmegebühr 15 €), dem Kostenanteil der Krankenkasse 5 €/Std. und dem Kostenanteil der Kommune (BSHG/KJHG) 4,33 €.
Diese Finanzierungsmöglichkeit ist dadurch auf ein Jahr begrenzt, weil jedes Kind nur einmal eine Verordnung über die beschriebenen 50 Stunden bekommen kann. Folgeverordnungen sind in der Regel nicht mehr möglich.
Ein Verbleiben der Kinder in der entsprechenden Fördergruppe nach dem einen Bewilligungsjahr ist möglich, muss allerdings von den Eltern in dieser Höhe selbst finanziert werden (550,- €/Jahr).
1.2. Daneben wird es in Zukunft noch therapeutische Kleinstgruppen (3 Kinder) und weitere Therapieangebote geben.
2. "ProKids"-Programm: pädagogische Fördergruppen
2.1. Förderung mit PFIFF
(Psychomotorisches Fördersystem zur Integration und Fortentwicklung individueller Fähigkeiten ).
Dies sind psychomotorische Gruppenangebote für die Kinder, für die kein spezifischer Förderbedarf und keine ärztliche Verordnung vorliegt, für die Sie aber als Eltern eine psychomotorische Förderung wünschen.
| Mitgliedsbeitrag/Jahr: | 120,- € |
| Aufnahmebeitrag (nur bei Neumitgliedern): | 15,- € |
| Gruppenbeitrag/Halbjahr: | 60,- € |
| Gesamtbetrag für ein Jahr: | 240,- € |
PFIFF-Fördergruppen